"Wenn du still bist, versteht dich nur jemand, der dich fühlt!"
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzenpension
Anerkannt nach § 11 Tierschutzgesetz
Inhaber.: Hermann Nägele (Betreuung: Eva Sedlmeir)
(Kleinunternehmer nach § 19 USTG, daher keine Ausweisung der MwSt.)
Voraussetzungen und Bedingungen zur Unterbringung Ihres Tieres
(Mit der Bezahlung, oder der Unterzeichnung des Pensionsvertrages akzeptieren Sie alle Punkte dieser AGB!)
1.) Der Tierbesitzer, oder eine durch den Eigentümer des Tieres bevollmächtigte Person versichert, die Unterbringungsbedingungen der Katzenpension gelesen zu haben und diesen im gegenseitigen Einverständnis zuzustimmen.
2.) Der Tierbesitzer erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass das eingebrachte Tier frei von Seuchen und Parasiten ist, entwurmt und entfloht wurde und verpflichtet sich, wahrheitsgemässe und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand, den Charakter und den Untugenden seines Tieres zu machen. Bei Parasitenbefall, oder erkennbarer Krankheiten, kann die Katzenpension eine Aufnahme verweigern.
2.a) Ferner ist der Tierhalter verpflichtet, bei Abgabe seines Tieres den Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen. Außerdem ist der Impfpaß des Tieres bei der Katzenpension für die Zeit des Aufenthaltes zu hinterlegen.
2.b) Bei einer späteren Feststellung von Parasiten oder ansteckenden Erkrankungen, werde ich nach möglicher Rücksprache mit Ihnen oder Ihrer Vertretung, die erforderliche Behandlung durch unseren Tierarzt durchführen lassen. Die Kosten dafür, plus 0,60 € pro Kilometer, sowie eine gesonderte Desinfektionspauschale von 50 €, trägt der Besitzer.
3.) Katzen müssen gegen Katzenseuche, JÄHRLICH gegen Katzenschnupfen und Freigänger zusätzlich gegen Tollwut geimpft sein, Leukoseimpfung ist ratsam, aber keine Pflicht. Alle Impfungen müssen spätestens 14 Tage vor Abgabe des Tieres erfolgt sein, und darf nicht älter als 1 Jahr sein!!
Achtung: Bei fehlendem Impfpass, oder Impfungen, kann die Katzenpension von Buchungen zurücktreten, Erstattungen erfolgen nach AGB des ausgewiesenen Stornierungssatzes!
4.) Es werden nur geimpfte, entwurmte, entflohte, sterilisierte oder kastrierte Katzen aufgenommen (ausser die Katzen sind unter 8 Mon. alt), welche eine Katzentoilette kennen und benützen. Unsaubere Katzen werden nicht aufgenommen.
5.) Für Tiere, welche während der Unterbringung eine tierärztliche Versorgung oder Behandlung benötigen, handelt die Katzenpension im Auftrag des Tierbesitzers, welcher die vollen Gebühren für Tierarzt, Tierklinikunterkunft, Medikamente usw. trägt. Diese sind am Tag der Abholung des Tieres zu begleichen.
6.) Die Katzenpension behält sich vor, auch bei Verdacht auf eine Krankheit des Tieres, dieses tierärztlich untersuchen zu lassen. Die Kosten und anfallenden Folgekosten hierfür werden im vollen Umfang vom Tierbesitzer übernommen und sind bei Abholung zu begleichen.
7.) Beim Todesfall eines Tieres handelt die Katzenpension nach den hierfür bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Die anfallenden Kosten hierfür werden vom Tiereigentümer übernommen. Ein Schadensersatzanspruch seitens des Tierbesitzers besteht nicht.
8.) Sollte in einer Ausnahmesituation oder in einem Notfall weder der Tierbesitzer noch seine Person des Vertrauens erreichbar sein, trifft die Katzenpension die nötige Entscheidung zum Wohle des Tieres. Sollte ein Tier während der Pensionszeit so schwer erkranken, dass nach tierärztlicher Diagnose eine Heilung ausgeschlossen ist und das Tier leidet, erklärt sich der Tierhalter ausdrücklich damit einverstanden, dass das Tier auf seine Kosten durch den Tierarzt eingeschläfert wird. Dies gilt auch für den Fall, daß eine Rücksprache mit dem Tierhalter nicht möglich ist. Hierbei entstehende Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen.
9.) Kann das Tier zum vereinbarten Termin nicht abgeholt werden, so ist dies der Katzenpension unverzüglich mitzuteilen. Ansonsten übergebe ich Ihr Haustier nach 7 Tagen dem hiesigen Tierschutzverein zur weiteren Unterbringung oder Vermittlung!!! Bei Platzmangel übernimmt die Katzenpension die Vermittlung, wobei die entstehenden Kosten der Tierbesitzer übernehmen muss.
9.a) Die Rückgabe des Tieres erfolgt nur bei vollständiger Bezahlung aller anfallenden Kosten, welche auch durch unvorhersehbare Gegebenheiten entstanden sind.
Wird die Katze vor Ablauf der gebuchten Pensionszeit abgeholt, können die Pensionskosten für die restliche Pensionszeit nicht erstattet werden.
9.b) Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
9.c) Für entstandene Schäden durch die Gastkatze, die einer grösseren Reparatur oder Renovierung bedürfen, muss der Tierhalter aufkommen. Die hinterlegte Kaution kann angerechnet werden.
9.d) Sollten sich während eines Pensionsaufenthaltes, Katzen als unsauber (demonstratives Urinieren außerhalb der Toilette, markieren usw.), oder zerstörerisch gegenüber den Einrichtungsgegenständen herausstellen, behält sich die Katzenpension das Recht vor, alle weiteren bereits gebuchten, oder geplanten Aufenthalte ersatzlos zu löschen. Bereits geleistete Zahlungen werden dann allerdings zu 100 % zurückerstattet.
10.) Die Katzenpension übernimmt keine Haftung für während des Aufenthaltes auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Tieres, soweit dies nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Katzenpensionsbesitzer oder Betreuer verursacht worden ist. Die Beweislast hierfür liegt beim Tierbesitzer.
11.) Buchungen und Stornierungen !!
Leider müssen wir auf die Vorrauszahlung der geplanten Gesamtkosten in bar Vorort, oder per Überweisung auf unser Bankkonto bestehen. Damit akzeptieren Sie automatisch, auch ohne Unterschrift, unsere AGB’s und erst nach Zahlungseingang ist die Buchung rechtsgültig. Bei der Buchung werden mindestens 50 % der Gesamtkosten sofort fällig, die Restzahlung muss bis zur 6ten Woche vor dem Ankunftstag erfolgt sein. Ansonsten kann die Buchung, seitens der Katzenpension, gelöscht werden.
Bei Stornierungen und auch Verkürzungen durch den Kunden, wird der Betrag wie folgt einbehalten und die evtl. Differenz wird zurücküberwiesen:
Wegen Corona wäre eine Reiserücktrittversicherung inkl. Coronaklausel sinnvoll.
Bei 4 Wochen vor Anreisetermin behalten wir: 40% der Gesamtkosten
Bei 3 Wochen: 50%
Bei 2 Wochen: 70%
Ab 1 Woche: 100%
12.) Salvatorische Klausel
a.) Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig, so bleibt seine Geltung im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer solchen Bestimmung, eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende, gültige Vereinbarung zu treffen.
b.) Sind Bestimmungen dieser AGB auslegungs- oder ergänzungsbedürftig, erfolgt die Auslegung oder Ergänzung unter weitestgehender Berücksichtigung von Zweck und Inhalt des Vertrages, sowie dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien, wenn diese die Auslegungs- oder Ergänzungsbedürftigkeit erkannt hätten. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.